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   OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05   

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https://dejure.org/2006,15487
OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05 (https://dejure.org/2006,15487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2006 - 17 U 213/05 (https://dejure.org/2006,15487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2006 - 17 U 213/05 (https://dejure.org/2006,15487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 492 § 779
    Erforderlichkeit von Pflichtangaben im Rahmen einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung über die Wirksamkeit eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 123 Abs. 1, §§ 134, 307 Abs. 3, § 506 Abs. 1, § 779
    Zur Frage der arglistigen Täuschung durch ein außergerichtliches Vergleichsangebot sowie zur Anwendbarkeit der Regelungen über den Verbraucherdarlehensvertrag auf eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 590
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03

    Wirksamkeit eines im Jahre 1995 zur Finanzierung eines Fondsbeitritts durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nunmehr mit mehreren Grundsatzurteilen vom 20.01.04, Az. 17 U 52/03, 17 U 53/03, 17 U 90/03 und 17 U 204/03 die Wirksamkeit der Kreditverträge bestätigt und die Ansprüche der Kreditnehmer abgewiesen.
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05
    Der Täuschungsvorwurf sei schließlich jedenfalls deswegen begründet, weil die Beklagte im Zeitpunkt der Zusendung der neuen Darlehensverträge Kenntnis von den zwischenzeitlich ergangenen Revisionsentscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. April 2004 ( XI ZR 164/03 und XI ZR 171/03) gehabt habe und damit habe rechnen müssen, dass damit auch die in ihrem Angebotsschreiben in Bezug genommenen Grundsatzurteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe keinen Bestand haben würden.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 52/03

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages im Rahmen eines finanzierten Beitritts zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nunmehr mit mehreren Grundsatzurteilen vom 20.01.04, Az. 17 U 52/03, 17 U 53/03, 17 U 90/03 und 17 U 204/03 die Wirksamkeit der Kreditverträge bestätigt und die Ansprüche der Kreditnehmer abgewiesen.
  • BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05

    Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05
    Aber auch wenn man den im Wege des Vergleichs fortgeschriebenen Darlehensvertrag den Inhalts- und Formerfordernissen des § 492 BGB unterwerfen wollte, wäre der Mangel jedenfalls nach § 494 Abs. 2 BGB geheilt, weil die Kläger das Darlehen, auf das sich der Vergleich bezieht, bereits empfangen bzw. in Anspruch genommen haben und das Recht zur Kapitalnutzung fortdauerte (vgl. auch BGH NJW 2006, 681 ).
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05
    a) Zwar erkennt die Rechtsprechung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss eine Haftungsverantwortlichkeit bereits dann an, wenn eine Partei auch nur fahrlässig einen zum Vertragsschluss führenden Irrtum der anderen Partei veranlasst hat (BGH, Urt. vom 25.2.2005 - X ZR 123/03, WM 2005, 1287 unter 2 der Gründe m.N. auf die Rspr.), mit der Folge, dass die sorgfaltswidrig handelnde Partei im Wege des Schadensersatzes (Ersatz des negativen Interesses) dazu verpflichtet ist, die Gegenseite aus dem vertraglichen Obligo zu entlassen, und damit auf Vertragerfüllung nicht bestehen kann.
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 99/94

    Anforderungen an die Form der Abänderung von Altverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05
    Durch den Vergleichsabschluss vom 20.02./13.03.2004 wurden - neben der Verminderung der Restschuld um 3.000 EUR - lediglich die Zinskonditionen bis zum Ablauf des Kreditvertrags, also für die verbliebene Restlaufzeit geändert und festgeschrieben (OLG Hamburg WM 1994, 943 ; bestätigt durch BGH WM 1995, 103 ).
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 17 U 213/05
    Der Täuschungsvorwurf sei schließlich jedenfalls deswegen begründet, weil die Beklagte im Zeitpunkt der Zusendung der neuen Darlehensverträge Kenntnis von den zwischenzeitlich ergangenen Revisionsentscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. April 2004 ( XI ZR 164/03 und XI ZR 171/03) gehabt habe und damit habe rechnen müssen, dass damit auch die in ihrem Angebotsschreiben in Bezug genommenen Grundsatzurteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe keinen Bestand haben würden.
  • BGH, 29.01.2019 - KZR 4/17

    Keine Anwendbarkeit des § 47 TKG Abs. 4 auf "Teilnehmerdaten V"

    Diese Grundsätze gelten auch für Vergleichsvereinbarungen (OLG Karlsruhe, WM 2007, 590, 592; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 307 Rn. 46).
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